| Rentenversicherung gegen Einmalzahlung | |
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Eine Sofort-Rente funktioniert wie eine private Rentenversicherung. Nur werden die Beiträge nicht nach und nach über die Jahre angespart, sondern man leistet als Kunde eine Einmalzahlung (in der Regel ab 5000 Euro möglich). Der Sofortrentenanbieter verpflichtet sich im Gegenzug dazu, dem Kunden eine lebenslange Rente zu überweisen. Wie der Name es bereits sagt, beginnt die private Rente sofort nach Leistung des Einmalbeitrages. Je jünger ein Rentenbezieher einer Sofortrente ist, umso niedriger fällt die Rente aus. |
| Basis Rente | |
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Die Basisrente (Rürup-Rente) ist eine staatlich subventionierte Altersvorsorge durch Steuervorteile über einen Sonderausgabenabzug und ist vorrangig für Selbständige entwickelt worden, welche die Förderung innerhalb einer Riester-Rente oder einer betrieblichen Altersvorsorge nicht nutzen können. Die Ansetzbarkeit der Beiträge zur Basisversorgung existiert seit 2005 in einer Höhe von 60 %. Bis 2025 steigt dieser Anteil jährlich um 2 % auf 100 %, wobei der maximal anzusetzende Betrag auf 20.000 Euro begrenzt ist. |
| Riester Rente | |
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Sicher ist: Die gesetzliche Rente allein wird später im Alter nicht ausreichen. Sicher ist auch: Riester-Verträge sind durch staatliche Zulagen, Steuervorteile und Garantien als Altersvorsorgeprodukt Spitze. Wer nicht auf Dauer wenig verdient, wird profitieren. |
| Private Rentenversicherung | |
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Die private Altersvorsorge als Ergänzung zur gesetzlichen Rente hat in Deutschland in den vergangenen Jahren immer mehr an Bedeutung gewonnen. In den Medien kursierten Unwörter wie „Rentnerschwemme“ und „Altersarmut“, die bei Vielen für Verunsicherung und Angst geführt haben. Bei der ganzen Debatte wurde eines deutlich: Für die künftige Generation wird die gesetzliche Rentenversicherung allein nicht mehr ausreichen, um den Lebensstandard im Alter zu sichern. Die Ursache dafür liegt an der veränderten Bevölkerungs-Entwicklung, was im Zuge der Diskussion auch gern als demographischer Wandel bezeichnet wird. Das System der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland beruht auf einem Generationenvertrag. Die jüngeren berufstätigen Generationen zahlen Rentenversicherungsbeiträge in die Kassen ein, aus diesen Beträgen erhalten die Ruheständler ihre Rentenzahlungen. Dieses System funktioniert so lange, wie das zahlenmäßige Verhältnis zwischen Berufstätigen und Rentnern stimmt. |




