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Wer gesetzlich pflichtversichert ist weil das Einkommen als Arbeitnehmer/in unter 4050,00 € Brutto mtl. liegt, musste in den letzten Jahren immer wieder Leistungskürzungen der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) hinnehmen. Besonders deutlich werden diese Kürzungen, wenn teuere, notwendige Behandlung wie etwa eine Zahnersatzbehandlung anstehen oder ein Hilfsmittel, wie zu Beispiel eine Brille, benötigt wird. Deshalb bieten die privaten Krankenversicherer auch für gesetzlich Versicherte die Möglichkeit zur zusätzlichen Absicherung. Diese Zusatztarife bieten den Vorteil, den eigenen Krankenversicherungsschutz individuell zu gestallten. Zuzahlungen, Versorgungslücken beim Zahnersatz, Auslandskrankenschutz, Lücken bei der Versorgung mit Hilfsmitteln oder Vorsorgeuntersuchungen können so, oft kostengünstig, geschlossen oder gemindert werden. Leistungskürzungen dürfen die privaten Versicherer nicht einfach vornehmen. Hier gilt: Was einmal vereinbart wurde hat Bestand. Doch Vorsicht! Die Tarif- und Leistungswerke sind sehr unterschiedlich und für einen Laien oft nicht durchschaubar. Damit Sie mit ihrer Zusatzversicherung auch wirklich nach ihren Wünschen und Möglichkeiten abgesichert sind, bieten wir ihnen hierfür eine kompetente Beratung durch unsere Krankenversicherungsspezialistin an. |