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Pensionsfonds
 Direktversicherung In Deutschland sind Pensionsfonds im Gegensatz zu anderen Ländern kaum verbreitet. Pensionsfonds sind auch erst seit dem Inkrafttreten des Altersvermögensgesetzes 2002 zusammen mit der Riester-Reform als ein Vorsorgemodell in der betrieblichen Altersversorgung zugelassen worden. Sie werden meist von Banken, Versicherungen und einzelnen Großunternehmen gegründet.

Pensionsfonds unterscheiden sich von anderen Vorsorgemodellen der betrieblichen Altersvorsorge schon in der Anlagestrategie des eingezahlten Kapitals. Pensionsfonds dürfen das eingezahlte Kapital vollständig in Aktien investieren. Dabei sind die Vorgaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wie Sicherheit, Streuung und Liquidität zu beachten. Trotzdem sind Pensionsfonds weitgehend frei in ihrer Kapitalanlage. Einige Pensionsfonds setzen durch Aktienengagenments mehr auf Rendite und sind daher risikoträchtiger, während andere Fonds der Sicherheit der Kapitalanlagen einen höheren Stellenwert einräumen.

Pensionsfonds sind rechtlich selbständige Einrichtungen und daher auch vom Arbeitgeber rechtlich unabhängig. Es besteht allerdings subsidäre Haftung für den Arbeitgeber, wenn der Pensionsfonds die garantierte Mindestleistung nicht zahlen kann. Der Pensionsfonds muss auch Beiträge in einen Pensionssicherungsverein einzahlen, um für eine Insolvenz des Arbeitgebers gewappnet zu sein.

Pensionsfonds können neben der lebenslangen Rentenzahlung auch Invaliditäts- und Hinterbliebenenrisiken beim Arbeitnehmer absichern. Bis auf einen Anteil von maximal 30 Prozent muss die Leistung jedoch in Form einer lebenslangen Rentenzahlung erfolgen.

Aufgrund der Anlagefreiheit für Pensionsfonds gibt es im schlimmsten Fall nur eine Beitragszusage in Höhe der Mindestleistung. Man würde dann praktisch nur die eingezahlten Beiträge wieder erhalten. Es hat allerdings bisher noch keinen Fall einer Insolvenz eines Pensionsfonds gegeben. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht prüft auch im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Anlagepolitik der Pensionsfonds.
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