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Direktversicherung
Direktversicherung

Die Direktversicherung ist eine private Rentenversicherung, eine kapitalbildende Lebensversicherung oder eine fondsgebundene Lebens- oder Rentenversicherung, die der Arbeitgeber im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung für den Arbeitnehmer abschließt. Beitragszahler ist also das Unternehmen, versicherte Person und Begünstigter ist der Arbeitnehmer.

Ein Teil des Gehalts wird nicht an den Arbeitnehmer überwiesen, sondern direkt vom Brutto in Beiträge für die Versicherung umgewandelt. Im Rahmen dieser Entgeltumwandlung können im Jahr 2009 bis zu 2.592 Euro für die Direktversicherung steuerfrei eingezahlt werden.

Der Arbeitnehmer bekommt am Ende der Laufzeit, frühestens aber ab dem 60. Lebensjahr, die Direktversicherung ausgezahlt. Bezugsberechtigte für die Versorgungsleistungen sind der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen. Der Bezugsberechtigte hat dabei einen direkten Anspruch gegenüber dem Versichererungsunternehmen.

Eine Direktversicherung kann nur für die ausgeübte Haupttätigkeit vereinbart werden, also nicht für einem Nebenjob.

Auf das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) wird eine Direktversicherung nicht angerechnet.

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird der Vorsorgevertrag auf den Arbeitnehmer übertragen.

Nach dem eventuellen Verlassen eines Unternehmens kann der Vertrag mit eigenen Mitteln finanziert, beitragsfrei gestellt oder vom neuen Arbeitgeber fortgeführt werden. Wer sich selbstständig macht, kann den Versicherungsvertrag fortführen oder beitragsfrei stellen.


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