Privathaftpflichtversicherung | ||
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Was bedeutet die Ersatzpflicht für deliktunfähige Kinder? Der Gesetzgeber sieht vor, dass Kinder bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres nicht selber haftbar gemacht werden können. Sollten Eltern Ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben, hat der Geschädigte rechtlich gesehen keinen Anspruch auf Schadensersatz. Dennoch bleibt meist eine moralische Verpflichtung gegenüber dem Geschädigten. Zum Beispiel: Ihre Kinder spielen im Garten Fußball und schießen den Ball in das Fenster des Nachbarn. Um das Nachbarschaftsverhältnis nicht ins Wanken zu bringen, möchten Sie den Schaden ersetzen. Es wird dann nur noch in der Privathaftpflicht geprüft, ob der Schaden in den Bedingungen der normalen Privathaftpflichtversicherung mitversichert ist. Jedoch sollten Sie darauf achten, dass viele Privathaftpflichtversicherungen eine Summenbegrenzung haben und nur bis zu einer bestimmten Summe leisten. Für Familien mit Kindern ist der Einschluss ein Muss in der Privathaftpflicht. Was bedeutet der Einschluss einer Ausfalldeckung? Mit dem Einschluss einer Ausfalldeckung in die Privathaftpflichtversicherung werden auch Sie als Geschädigter geschützt. Sollte Ihnen ein Schaden zugefügt werden und durch den Schadensverursacher nicht ersetzt werden können, da dieser nicht über eine Privathaftpflicht verfügt und mittellos ist, wird dieser Schaden durch Ihre Privathaftpflichtversicherung ersetzt. Mehr Informationen zur Ausfalldeckung erhalten Sie, wenn Sie auf das Symbolim Vergleichsrechner klicken. Mietsachschäden Mietsachschäden sind in den meisten Privathaftpflichtversicherungen eingebunden. Unter Mietsachschäden versteht man zum Beispiel, wenn Sie eine Mietwohnung bewohnen und beschädigen das Eigentum des Vermieters. Hier leistet ihre Privathaftpflicht nur, wenn Mietsachschäden eingeschlossen sind. Der Schaden darf aber nicht allmählich entstanden sein, wie z.Bsp. Ihre Heizung ist undicht und das Wasser tropft wochenlang auf das Parkett. Hier müssen Sie sofort handeln und den Schaden dem Vermieter melden. Generell sind aber in den meisten Privathaftpflichtversicherungen Schäden an geliehenen und gemieteten Sachen ausgeschlossen. |