Unterstützungskasse | |
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Die Unterstützungskasse ist ein weiterer Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge. Unterstützungskassen sind eigenständige Versorgungsinstitutionen, die nicht der Finanzaufsicht unterliegen. Sie nehmen als Verein oder GmbH die Abwicklung der betrieblichen Altersvorsorge für den Arbeitgeber vor. Der Arbeitgeber finanziert die dem Arbeitnehmer zugesagte Versorgungsleistung über Zuwendungen an die vom Arbeitgeber ausgewählte Unterstützungskasse. Die Beiträge sind Betriebsausgaben. Die Unterstützungskasse gewährt formal keinen Rechtsanpruch auf die Versorgungsleistungen, d.h. die Unterstützungskasse haftet im Gegensatz zur Pensionskasse nicht für Ansprüche des Arbeitnehmers. Es greift § 1 des Betriebsrentengesetzes: Der Arbeitgeber steht für die Erfüllung der von ihm zugesagten Leistungen auch dann ein, wenn die Durchführung nicht unmittelbar über ihn erfolgt. Also gilt auch für die Unterstützungskasse die subsidäre Haftung. >Wird die Unterstützungskasse insolvent, muss also der Arbeitgeber einspringen. Viele Unternehmen schließen daher eine Rückdeckungsversicherung ab. Außerdem müssen sie Mitglied im Pensionssicherungsverein sein. Auf diese Weise sind die Rentenanwartschaften und Versorgungsleistungen gut abgesichert. Im Insolvenzfall des Arbeitgebers erfolgt somit die Zahlung der Betriebsrenten vom Pensionssicherungsverein. Die Unterstützungskasse ist in ihren Anlageentscheidungen frei. Die vom Arbeitgeber an die Unterstützungskasse geleisteten Beträge werden bei rückgedeckten Unterstützungskassen ausschließlich in Form von Rückdeckungsversicherungen zur Finanzierung der Versorgungsleistungen angelegt. Beim Arbeitnehmer werden wegen der nachgelagerten Besteuerung erst die späteren Versorgungsleistungen als Arbeitslohn der Einkommensteuer unterworfen. Nach heutigem Rechtsstand kann bei Bezug der Rentenleistung ein abnehmender Versorgungsfreibetrag und ein Werbungskostenpauschalbetrag abgesetzt werden. Da der Arbeitnehmer keine Beiträge aus seinem Nettogehalt leisten kann, ist die Unterstützungskasse für die Riesterförderung nicht geeignet. |