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Veranstaltunghaftpflicht
Veranstaltunghaftpflicht

Die Veranstaltungshaftpflichtversicherung deckt im Rahmen der versicherten Veranstaltung Schäden an Tribünen, Zelten oder Podien, Schäden durch erlaubte Feuer (z. B. Osterfeuer), Schäden durch Feuerwerkskörper sowie Schäden durch die Herausgabe von Getränken und Speisen ab. Mitarbeiter und auch Hilfskräfte sind im Vertrag mitversichert, wenn ihre Aufgaben die Überwachung und Durchführung der Veranstaltung umfassen. Durch die Veranstaltungshaftpflichtversicherung nicht abgesichert sind sowohl die private Haftung der Teilnehmer als auch die Haftung für Schäden an benutzten und gemieteten Gebäuden (auch Zelte). Ebenfalls nicht mitversichert sind Schäden an Tieren und an Gegenständen, die aufbewahrt werden.

Gerade für größere Veranstaltungen wie Stadtfeste oder auch Weihnachtsmärkte – also Veranstaltungen mit einer hohen Besucherzahl – ist es sinnvoll, ein Sicherheitsunternehmen zu beauftragen, dass nach § 34 a GewO zugelassen ist. Nur so kann auch gewährleistet werden, dass im Fall einer Eskalation niemand zu Schaden kommt.

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