Veranstaltunghaftpflicht | |
Die Veranstaltungshaftpflichtversicherung deckt im Rahmen der versicherten Veranstaltung Schäden an Tribünen, Zelten oder Podien, Schäden durch erlaubte Feuer (z. B. Osterfeuer), Schäden durch Feuerwerkskörper sowie Schäden durch die Herausgabe von Getränken und Speisen ab. Mitarbeiter und auch Hilfskräfte sind im Vertrag mitversichert, wenn ihre Aufgaben die Überwachung und Durchführung der Veranstaltung umfassen. Durch die Veranstaltungshaftpflichtversicherung nicht abgesichert sind sowohl die private Haftung der Teilnehmer als auch die Haftung für Schäden an benutzten und gemieteten Gebäuden (auch Zelte). Ebenfalls nicht mitversichert sind Schäden an Tieren und an Gegenständen, die aufbewahrt werden. |
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