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Pflegezusatzversicherung
Pflegezusatz   Pflegezusatzversicherung
  Durch gute ärztliche Versorgung, anspruchsvolle Operationen (wie z.B. das Einsetzen eines Herzschrittmachers) selbst noch im hohen Alter, ausreichende Ernährung usw. werden die Menschen in Europa immer älter. Leider erreichen viele dieses hohe Alter nicht bei bester Gesundheit und benötigen die Hilfe und Pflege anderer Menschen. Dabei ist zunehmend zu beobachten, dass nicht unbedingt körperliche sondern eher geistige Gebrechen (z.B. Demenz oder Alzheimer), häufig schon zeitig, zur Pflegebedürftigkeit führen. Um die Kosten für die Pflege einigermaßen bewältigen zu können, hat der Staat im Januar 1995 die Pflegepflichtversicherung eingeführt. Diese übernimmt nun einen Teil der Pflegekosten. Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung zahlt, abhängig von der Pflegestufe, in der Regel aber lediglich 50% bis 65% der anfallenden Kosten für vollstationäre Pflege in einem Pflegeheim. Bei professioneller häuslicher Pflege fällt dieser Anteil noch kleiner aus. Die restlichen Kosten müssen die Betroffenen oder ihre Angehörigen selber zahlen. Für Menschen mit einer kleinen Rente ist dies kaum möglich. Wir empfehlen daher den rechtzeitigen Abschluss einer zusätzlichen privaten Pflegversicherung. Die Pflegezusatzversicherung wird in zwei verschiedene Arten unterteilt, zum Einen in die Pflegetagegeldpolice und zum Anderen in die Pflegekostenpolice.
In der Pflegetagegeldpolice bekommen die Versicherten für jeden Tag, an dem die Pflegebedürftigkeit besteht, ohne Nachweis der tatsächlichen Kosten, einen vereinbarten Tagessatz gezahlt.
In der Pflegekostenpolice wird die Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung um einen vertraglich festgelegten Prozentsatz erhöht. Die vertraglichen Leistungen beziehen sich also auf die gesetzliche Pflegeversicherung. Welches Modell zu Ihnen passt und welche Dinge zu beachten sind erklären wir Ihnen gern in einem Beratungsgespräch.
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