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Pflegezusatzversicherung
Pflegezusatz   Pflegezusatzversicherung
  Durch gute ärztliche Versorgung, anspruchsvolle Operationen (wie z.B. das Einsetzen eines Herzschrittmachers) selbst noch im hohen Alter, ausreichende Ernährung usw. werden die Menschen in Europa immer älter. Leider erreichen viele dieses hohe Alter nicht bei bester Gesundheit und benötigen die Hilfe und Pflege anderer Menschen. Dabei ist zunehmend zu beobachten, dass nicht unbedingt körperliche sondern eher geistige Gebrechen (z.B. Demenz oder Alzheimer), häufig schon zeitig, zur Pflegebedürftigkeit führen. Um die Kosten für die Pflege einigermaßen bewältigen zu können, hat der Staat im Januar 1995 die Pflegepflichtversicherung eingeführt. Diese übernimmt nun einen Teil der Pflegekosten. Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung zahlt, abhängig von der Pflegestufe, in der Regel aber lediglich 50% bis 65% der anfallenden Kosten für vollstationäre Pflege in einem Pflegeheim. Bei professioneller häuslicher Pflege fällt dieser Anteil noch kleiner aus. Die restlichen Kosten müssen die Betroffenen oder ihre Angehörigen selber zahlen. Für Menschen mit einer kleinen Rente ist dies kaum möglich. Wir empfehlen daher den rechtzeitigen Abschluss einer zusätzlichen privaten Pflegversicherung. Die Pflegezusatzversicherung wird in zwei verschiedene Arten unterteilt, zum Einen in die Pflegetagegeldpolice und zum Anderen in die Pflegekostenpolice.
In der Pflegetagegeldpolice bekommen die Versicherten für jeden Tag, an dem die Pflegebedürftigkeit besteht, ohne Nachweis der tatsächlichen Kosten, einen vereinbarten Tagessatz gezahlt.
In der Pflegekostenpolice wird die Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung um einen vertraglich festgelegten Prozentsatz erhöht. Die vertraglichen Leistungen beziehen sich also auf die gesetzliche Pflegeversicherung. Welches Modell zu Ihnen passt und welche Dinge zu beachten sind erklären wir Ihnen gern in einem Beratungsgespräch.
Krankenzusatzversicherung
Krankenzusatz  Vergleichsrechner Krankenzusatzversicherung
  Wer gesetzlich pflichtversichert ist weil das Einkommen als Arbeitnehmer/in unter 4050,00 € Brutto mtl. liegt, musste in den letzten Jahren immer wieder Leistungskürzungen der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) hinnehmen. Besonders deutlich werden diese Kürzungen, wenn  teuere, notwendige Behandlung wie etwa eine Zahnersatzbehandlung anstehen oder ein Hilfsmittel, wie zu Beispiel eine Brille, benötigt wird. Deshalb bieten die privaten Krankenversicherer auch für gesetzlich Versicherte die Möglichkeit zur zusätzlichen Absicherung. Diese Zusatztarife bieten den Vorteil, den eigenen Krankenversicherungsschutz individuell zu gestallten. Zuzahlungen, Versorgungslücken beim Zahnersatz, Auslandskrankenschutz, Lücken bei der Versorgung mit Hilfsmitteln oder Vorsorgeuntersuchungen können so, oft kostengünstig, geschlossen oder gemindert werden. Leistungskürzungen dürfen die privaten Versicherer nicht einfach vornehmen. Hier gilt: Was einmal vereinbart wurde hat Bestand. Doch Vorsicht! Die Tarif- und Leistungswerke sind sehr unterschiedlich und für einen Laien oft nicht durchschaubar. Damit Sie mit ihrer Zusatzversicherung auch wirklich nach ihren Wünschen und Möglichkeiten abgesichert sind, bieten wir ihnen hierfür eine kompetente Beratung durch unsere Krankenversicherungsspezialistin an.
 
 Kinder

In Abhängigkeit zur Versicherungspflicht der Eltern können Kinder in der gesetzlichen oder auch in der privaten Krankenversicherung versichert werden.

Vergleichsrechner Kinder Krankenversicherung

Ein Kind muss in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert werden, wenn beide Elternteile pflichtversichert in der GKV sind. Das Kind ist dann innerhalb der Familienversicherung beitragsfrei mitversichert. Ist ein Elternteil freiwillig in der GKV versichert (z.Bsp. als Selbständiger) und das andere Elternteil pflichtversichert, ist das Kind ebenfalls in der Familienversicherung beitragsfrei mitversichert. Ist ein Elternteil jedoch privat versichert (PKV) und das andere gesetzlich pflichtversichert kann das Kind auch in der privaten Versicherung abgesichert werden. Sie haben dann also die freie Wahl ob Sie Ihr Kind mit besseren Leistungen mit einer privaten Kinderkrankenversicherung absichern möchten. Übersteigt das Einkommen des privat versicherten Elternteiles die Versicherungspflichtgrenze muss das Kind selbständig (mit einem eigenen Beitrag) versichert werden. In der Regel werden die Kinder dann privat über eine Kinderkrankenversicherung abgesichert. Übernimmt die Private Krankenversicherung aus gesundheitlichen Gründen das Kind nicht, so muss es gegen einen eigenen Beitrag gesetzlich versichert bleiben und kann nicht familienversichert sein. Auch in der PKV wird für das Kind ein eigener Beitrag berechnet, der aber oftmals geringer ist als in der GKV. Wird die Versicherungspflichtgrenze vom privat versicherten Elternteil nicht überstiegen, kann das Kind auch über den gesetzlich pflichtversicherten Partner beitragsfrei familienversichert sein.

Die Versicherungspflicht für Kinder ist im § 10 des SGB V geregelt. Für Neugeborene besteht ein so genannter Kontrahierungszwang. Sowohl die gesetzliche als auch die private Krankenversicherung muss ein Neugeborenes aufnehmen wenn die Vorrausetzungen durch die Eltern gegeben sind. Die PKV muss das Kind ohne Wartezeiten und ohne Risikozuschläge analog des Tarifes der Eltern versichern wenn ein Elternteil schon privat versichert ist. Als Voraussetzung für die Versicherung des Neugeborenen kann eine Mindestversicherungsdauer des Elternteils vereinbart werden. Diese darf drei Monate nicht übersteigen. Die Kinder-Nachversicherung wird durch den §178d VVG geregelt. Die Entscheidung welche Versicherungsart sie wählen müssen die Eltern innerhalb der ersten 2 Monate nach der Geburt der entsprechenden Krankenversicherung mitteilen.

 
Studenten Krankenversicherung 
Studenten 


Auch für Studenten gilt eine Versicherungspflicht in der Krankenversicherung. Zu Beginn eines Studiums hat jeder Student die Möglichkeit zu wählen, wo und wie er krankenversichert sein möchte. Diese Wahl gilt dann prinzipiell für die gesamte Dauer des Studiums. Hier ist für viele junge Menschen erstmals die Möglichkeit gegeben, über einen Wechsel in die private Krankenversicherung nachzudenken.

Studenten Krankenversicherung

Für Studenten, die sich für eine private Krankenversicherung entscheiden, bieten die privaten Krankenversicherer günstige Studententarife an. Hier sollte man sich von einem unabhängigen Versicherungsmakler beraten lassen, um das beste Preis/Leistungsverhältnis zu erhalten.
Die Meisten jungen Studenten sind über Ihre Eltern in der gesetzlichen Familienversicherung bis zum 25. Lebensjahr beitragsfrei mitversichert. Diese beitragsfreie Versicherung ist aber an Einkommensgrenzen gekoppelt. Übersteigt das regelmäßige Einkommen eines Studenten, zum Beispiel aus einem Nebenjob, ein gewisse Höchstgrenze, können die Studenten nicht mehr beitragsfrei in der Familienversicherung krankenversichert bleiben. Diese Höchstgrenze liegt derzeit für sonstige Einkünfte bei 365,- EUR monatlich und 400,- EUR bei einem Minijob. Außerdem darf die Arbeitszeit nicht zwanzig Stunden in der Woche überschreiten. In diesem Fall müssen sich die Studenten freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichern. Die Versicherungspflicht wird immer von der gesetzlichen Krankenversicherung geprüft.
Bei gut verdienenden Studenten, etwa in der Informatikbranche, lohnt sich die Überlegung einer Selbstständigkeit. Dann ist ein Wechsel in die private Krankenversicherung auch während des Studiums mit allen Vorteilen möglich. Auch hier sollten Sie einen unabhängigen Krankenversicherungsspezialisten zu Rate ziehen, der Ihnen den für Sie optimalen Versicherungsschutz anbieten kann.
Wer kann sich privat Versichern? 

Prinzipiell können sich alle Personen, die nicht der gesetzlichen Versicherungspflicht unterliegen, privat Krankenversichern.

Das sind im Einzelnen folgende Personengruppen:
Beamte, Selbständige, Freiberufler und Künstler, Studenten und Arbeitnehmer die ein Bruttogehalt über der jeweiligen Versicherungspflichtgrenze erhalten.

Beamte: erhalten von ihren Dienstherren anteilig, in der Regel zu 50% oder 70%, die Kosten für Behandlungen im Falle einer Krankheit erstattet, man nennt diese Erstattung Beihilfe. Die restlichen Kosten muss der Beamte selbst versichern. Die Private Krankenversicherung bietet dafür entsprechende Beamtentarife an, die die Restkosten nach Vorleistung der Beihilfe kostengünstig absichern. Da die Krankheitskosten hier nur prozentual (also 50% oder 70%) erstattet werden müssen sind die Beiträge entsprechend niedrig. Beamte können sich auch gesetzlich versichern, bezahlen dort aber den vollen Beitragssatz entsprechend Ihres Einkommens.

Selbstständige: sind von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreit. Sie können in die private Krankenvollversicherung eintreten. Den Umfang der Versicherungsleistungen können sie selbst bestimmen. Die Gestaltungsmöglichkeiten der unterschiedlichen Tarife sind sehr groß und umfassen ein ganz unterschiedliches Leistungsspektrum. Der Gesetzgeber verlangt hier wenigstens einen Mindestschutz für ambulante und stationäre Behandlungskosten.

Freiberufler: diese Personengruppe ist ähnlich den selbständig Tätigen versichert. Wer ein Freiberufler ist (z.Bsp. Ärzte, Journalisten, Rechtsanwälte…) wird in § 18 EStG bzw. § 1 PartGG geregelt. Viele Versicherungsgesellschaften bieten z.Bsp. für Ärzte besonders kalkulierte Tarife an da man hier auch von einer Selbstbehandlung ohne Kosten ausgehen kann. Diese Tarife stehen dann in der Regel auch den Angehörigen (Kinder, Eheleute) zur Verfügung.

>Künstler: sind eine besondere Art von Freiberuflern und sind in der Regel über die Künstlersozialkasse (KSK) analog zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Sie können sich allerdings von der KSK befreien lassen und erhalten dann von dort einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung.

Studenten: sind prinzipiell versicherungspflichtig. Allerdings haben Sie bei Beginn ihres Studiums einmalig die Möglichkeit sich für die private Krankenversicherung zu entscheiden. Diese Entscheidung gilt dann für die gesamte Dauer des Studiums. Die PKV bietet für Studenten spezielle, kostengünstige Tarife an.

Arbeitnehmer: dieser Personenkreis ist in der Regel versicherungspflichtig. Übersteigt das jährliche Bruttoeinkommen als Arbeitnehmer aber drei Jahre in Folge die jeweilige Versicherungspflichtgrenze kann sich der Arbeitnehmer von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen und in die PKV eintreten.
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