| Pflegezusatzversicherung | |
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Pflegezusatzversicherung |
| Durch gute ärztliche Versorgung, anspruchsvolle Operationen (wie z.B. das Einsetzen eines Herzschrittmachers) selbst noch im hohen Alter, ausreichende Ernährung usw. werden die Menschen in Europa immer älter. Leider erreichen viele dieses hohe Alter nicht bei bester Gesundheit und benötigen die Hilfe und Pflege anderer Menschen. Dabei ist zunehmend zu beobachten, dass nicht unbedingt körperliche sondern eher geistige Gebrechen (z.B. Demenz oder Alzheimer), häufig schon zeitig, zur Pflegebedürftigkeit führen. Um die Kosten für die Pflege einigermaßen bewältigen zu können, hat der Staat im Januar 1995 die Pflegepflichtversicherung eingeführt. Diese übernimmt nun einen Teil der Pflegekosten. Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung zahlt, abhängig von der Pflegestufe, in der Regel aber lediglich 50% bis 65% der anfallenden Kosten für vollstationäre Pflege in einem Pflegeheim. Bei professioneller häuslicher Pflege fällt dieser Anteil noch kleiner aus. Die restlichen Kosten müssen die Betroffenen oder ihre Angehörigen selber zahlen. Für Menschen mit einer kleinen Rente ist dies kaum möglich. Wir empfehlen daher den rechtzeitigen Abschluss einer zusätzlichen privaten Pflegversicherung. Die Pflegezusatzversicherung wird in zwei verschiedene Arten unterteilt, zum Einen in die Pflegetagegeldpolice und zum Anderen in die Pflegekostenpolice. In der Pflegetagegeldpolice bekommen die Versicherten für jeden Tag, an dem die Pflegebedürftigkeit besteht, ohne Nachweis der tatsächlichen Kosten, einen vereinbarten Tagessatz gezahlt. In der Pflegekostenpolice wird die Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung um einen vertraglich festgelegten Prozentsatz erhöht. Die vertraglichen Leistungen beziehen sich also auf die gesetzliche Pflegeversicherung. Welches Modell zu Ihnen passt und welche Dinge zu beachten sind erklären wir Ihnen gern in einem Beratungsgespräch. |
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| Krankenzusatzversicherung | |
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Vergleichsrechner Krankenzusatzversicherung |
| Wer gesetzlich pflichtversichert ist weil das Einkommen als Arbeitnehmer/in unter 4050,00 € Brutto mtl. liegt, musste in den letzten Jahren immer wieder Leistungskürzungen der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) hinnehmen. Besonders deutlich werden diese Kürzungen, wenn teuere, notwendige Behandlung wie etwa eine Zahnersatzbehandlung anstehen oder ein Hilfsmittel, wie zu Beispiel eine Brille, benötigt wird. Deshalb bieten die privaten Krankenversicherer auch für gesetzlich Versicherte die Möglichkeit zur zusätzlichen Absicherung. Diese Zusatztarife bieten den Vorteil, den eigenen Krankenversicherungsschutz individuell zu gestallten. Zuzahlungen, Versorgungslücken beim Zahnersatz, Auslandskrankenschutz, Lücken bei der Versorgung mit Hilfsmitteln oder Vorsorgeuntersuchungen können so, oft kostengünstig, geschlossen oder gemindert werden. Leistungskürzungen dürfen die privaten Versicherer nicht einfach vornehmen. Hier gilt: Was einmal vereinbart wurde hat Bestand. Doch Vorsicht! Die Tarif- und Leistungswerke sind sehr unterschiedlich und für einen Laien oft nicht durchschaubar. Damit Sie mit ihrer Zusatzversicherung auch wirklich nach ihren Wünschen und Möglichkeiten abgesichert sind, bieten wir ihnen hierfür eine kompetente Beratung durch unsere Krankenversicherungsspezialistin an. | |
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In Abhängigkeit zur Versicherungspflicht der Eltern können Kinder in der gesetzlichen oder auch in der privaten Krankenversicherung versichert werden. Vergleichsrechner Kinder Krankenversicherung |
| Studenten Krankenversicherung | |
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| Für Studenten, die sich für eine private Krankenversicherung entscheiden, bieten die privaten Krankenversicherer günstige Studententarife an. Hier sollte man sich von einem unabhängigen Versicherungsmakler beraten lassen, um das beste Preis/Leistungsverhältnis zu erhalten. Die Meisten jungen Studenten sind über Ihre Eltern in der gesetzlichen Familienversicherung bis zum 25. Lebensjahr beitragsfrei mitversichert. Diese beitragsfreie Versicherung ist aber an Einkommensgrenzen gekoppelt. Übersteigt das regelmäßige Einkommen eines Studenten, zum Beispiel aus einem Nebenjob, ein gewisse Höchstgrenze, können die Studenten nicht mehr beitragsfrei in der Familienversicherung krankenversichert bleiben. Diese Höchstgrenze liegt derzeit für sonstige Einkünfte bei 365,- EUR monatlich und 400,- EUR bei einem Minijob. Außerdem darf die Arbeitszeit nicht zwanzig Stunden in der Woche überschreiten. In diesem Fall müssen sich die Studenten freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichern. Die Versicherungspflicht wird immer von der gesetzlichen Krankenversicherung geprüft. Bei gut verdienenden Studenten, etwa in der Informatikbranche, lohnt sich die Überlegung einer Selbstständigkeit. Dann ist ein Wechsel in die private Krankenversicherung auch während des Studiums mit allen Vorteilen möglich. Auch hier sollten Sie einen unabhängigen Krankenversicherungsspezialisten zu Rate ziehen, der Ihnen den für Sie optimalen Versicherungsschutz anbieten kann. |
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| Wer kann sich privat Versichern? | |
Prinzipiell können sich alle Personen, die nicht der gesetzlichen Versicherungspflicht unterliegen, privat Krankenversichern. Das sind im Einzelnen folgende Personengruppen: Beamte, Selbständige, Freiberufler und Künstler, Studenten und Arbeitnehmer die ein Bruttogehalt über der jeweiligen Versicherungspflichtgrenze erhalten. Beamte: erhalten von ihren Dienstherren anteilig, in der Regel zu 50% oder 70%, die Kosten für Behandlungen im Falle einer Krankheit erstattet, man nennt diese Erstattung Beihilfe. Die restlichen Kosten muss der Beamte selbst versichern. Die Private Krankenversicherung bietet dafür entsprechende Beamtentarife an, die die Restkosten nach Vorleistung der Beihilfe kostengünstig absichern. Da die Krankheitskosten hier nur prozentual (also 50% oder 70%) erstattet werden müssen sind die Beiträge entsprechend niedrig. Beamte können sich auch gesetzlich versichern, bezahlen dort aber den vollen Beitragssatz entsprechend Ihres Einkommens. Selbstständige: sind von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreit. Sie können in die private Krankenvollversicherung eintreten. Den Umfang der Versicherungsleistungen können sie selbst bestimmen. Die Gestaltungsmöglichkeiten der unterschiedlichen Tarife sind sehr groß und umfassen ein ganz unterschiedliches Leistungsspektrum. Der Gesetzgeber verlangt hier wenigstens einen Mindestschutz für ambulante und stationäre Behandlungskosten. Freiberufler: diese Personengruppe ist ähnlich den selbständig Tätigen versichert. Wer ein Freiberufler ist (z.Bsp. Ärzte, Journalisten, Rechtsanwälte…) wird in § 18 EStG bzw. § 1 PartGG geregelt. Viele Versicherungsgesellschaften bieten z.Bsp. für Ärzte besonders kalkulierte Tarife an da man hier auch von einer Selbstbehandlung ohne Kosten ausgehen kann. Diese Tarife stehen dann in der Regel auch den Angehörigen (Kinder, Eheleute) zur Verfügung. >Künstler: sind eine besondere Art von Freiberuflern und sind in der Regel über die Künstlersozialkasse (KSK) analog zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Sie können sich allerdings von der KSK befreien lassen und erhalten dann von dort einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung. Studenten: sind prinzipiell versicherungspflichtig. Allerdings haben Sie bei Beginn ihres Studiums einmalig die Möglichkeit sich für die private Krankenversicherung zu entscheiden. Diese Entscheidung gilt dann für die gesamte Dauer des Studiums. Die PKV bietet für Studenten spezielle, kostengünstige Tarife an. Arbeitnehmer: dieser Personenkreis ist in der Regel versicherungspflichtig. Übersteigt das jährliche Bruttoeinkommen als Arbeitnehmer aber drei Jahre in Folge die jeweilige Versicherungspflichtgrenze kann sich der Arbeitnehmer von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen und in die PKV eintreten. |


