| KFZ-Haftpflicht (gewerblich) | |
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Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine (für zulassungspflichtige Fahrzeuge) gesetzlich vorgeschriebene Versicherung Pflichtversicherung, welche die Schadensersatzansprüche deckt, die einem Dritten durch den Betrieb eines Kraftfahrzeugs Straßenverkehr entstehen (Gefährdungshaftung). Der Schaden kann beispielsweise durch einen Verkehrsunfall entstehen, an dem der Fahrer eines Kfz des Versicherten die Schuld trägt oder für dessen Folgen er verschuldensunabhängig einzustehen hat. |
| KFZ Haftpflichtversicherung (private Nutzung) | |
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Für die Benutzung eines Autos im öffentlichen Straßenverkehr ist jeder Fahrer zum Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung verpflichtet. Sie stellt sicher, dass ein Unfallverursacher den Schaden, den er einem anderen Verkehrsteilnehmer zufügt, ersetzen kann. Neben Sach- und Vermögensschäden kommt die Kfz-Haftpflicht auch für Personenschäden auf. Der Abschluss einer Teil- bzw. Vollkaskoversicherung ist optional und deckt Schäden am eigenen Auto ab. |
| Bauleistungsversicherung | |
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Die Bauleistungsversicherung schützt Bauherren vor Schäden, die unvorhersehbar sind und während der Bauzeit auftreten. Dazu zählen insbesondere Schäden verursacht durch höhere Gewalt wie zum Beispiel Hochwasser oder Sturm. Es sind im Allgemeinen aber auch Schäden durch Vandalismus, unbekannte Eigenschaften des Baugrundes, Konstruktions- und Materialfehler, Fahrlässigkeit und ähnliches versichert. Sie definiert sich als Allgefahrendeckung für das sich im Entstehen befindliche Bauprojekt mit Nennung abschließend aufgezählter Ausschlüsse. Nicht versichert sind insbesondere Schäden durch Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion, An- oder Abprall bemannter und unbemannter Flugkörper). Die Versicherung des Feuerrisikos erfolgt zumeist über eine sogenannte Feuerrohbauversicherung, welche während der Bauzeit im Allgemeinen kostenfrei von den Versicherern geboten wird und sich nach Bezugsfertigkeit in die Immobilienversicherung umwandelt. |
| Photovoltaikversicherung | |
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Die Investition in Photovoltaikanlagen kann sich mittel- bis langfristig als sehr profitabel erweisen. Zum einen produzieren gut platzierte Anlagen eine hohe Stromleistung, die an die lokalen Stromanbieter verkauft oder für die eigene Nutzung gebraucht werden kann. Zum anderen wird die Umwelt geschont, indem Sie sich klar von nicht regenerativen Energiequellen distanzieren. Eine solche Investition ist aber weiterhin sehr teuer, und da die Pholtovoltaikanlagen in Glas eingefasst ist, kann es leicht zu Schäden kommen. Eine Versicherung Ihrer Photovoltaikanlage ist daher sinnvoll, um Schäden schnell reparieren lassen zu können. Die Photovoltaikversicherung ist zu diesem Zweck das geeignete Mittel. Bitte beachten Sie dass ein Glasschaden durch eine eventuell vorhandene Glasbruchversicherung in der Regel nicht versichert ist. |
| Gewässerschadenhaftpflicht | |
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Als Eigenheimbesitzer, der eine Ölheizung betreibt, sind Sie dem Risiko des Eintritts eines Gewässerschadens ausgeliefert. Dies betrifft nicht nur stehende oder fließende Gewässer sondern auch das Grundwasser. Bereits ein Tropfen Öl verunreinigt knapp 10.000 Liter Wasser! Dabei haften Sie nicht nur für den Eintritt von Schäden die Sie selbst schuldhaft verursacht haben, sondern allein aus dem Grundsatz des Betriebes einer solchen Anlage heraus. Dies bedeutet bei einem technischen Defekt der Anlage, dass Sie auch dann voll für alle Schäden haften, wenn Sie die Heizungsanlage und die Tanks regelmäßig gewartet haben und gegebenenfalls sogar eine Firma damit beauftragt haben.Eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen eines solchen Ereignisses. |





